Mehr Klarheit und eine rechtssichere Struktur für Ihre Pensionszusage – mit besseren Voraussetzungen für Unternehmensnachfolge, Unternehmensverkauf oder Liquidation. Steueroptimierung und Liquiditätsvorteile durch eine erprobte Auslagerung, diskret, seriös und rechtssicher dokumentiert.
Hohe Rückstellungen, steuerliche Haftungsrisiken und massive Bilanzbelastungen machen Pensionszusagen zu einer finanziellen Dauerbaustelle. Vor Jahrzehnten zugesagt, heute eine unkalkulierbare Verbindlichkeit – besonders bei Unternehmensverkäufen oder Nachfolgeregelungen werden sie zum echten Dealbreaker. Steigende Verpflichtungen, Unsicherheiten bei der Finanzierung und potenzielle Insolvenzrisiken belasten Ihr Unternehmen zusätzlich – Jahr für Jahr.
Pensionsrückstellungen drücken Eigenkapitalquote und Bonität – DAMIT Sie handlungsfähig bleiben, muss die Last raus aus der Bilanz.
Käufer und Nachfolger scheuen Pensionsverpflichtungen. Eine ungelöste Zusage kann den ganzen Verkauf zu Fall bringen.
Ihre Altersvorsorge steckt oft mit in der Firma fest. Geht es der GmbH schlecht, wackelt auch Ihre Rente.
Analyse, Restrukturierung, Auslagerung – in klaren Schritten verlässt die Verpflichtung vollständig Ihre Bilanz. Dokumentiert, rechtssicher, verkaufsfähig.
Wir schauen uns Ihre Zusage genau an und finden versteckte Fallen, die später teuer werden könnten.
Was Sie schon verdient haben und was noch dazukommt, wird sauber getrennt und einem externen Partner übergeben.
Die alte Last verschwindet aus der Bilanz – ohne dass Ihre Firma dafür zusätzliche Steuern zahlen muss.
Ihre Bilanz ist wieder sauber. Ihre Rente ist sicher – auch wenn der Firma mal etwas passiert.
Stellen Sie sich die Pensionszusage wie einen Rucksack vor, den Ihre Firma seit Jahren trägt – und der jedes Jahr schwerer wird. Wir nehmen ihn ab und übergeben ihn an einen externen Partner, der sich künftig darum kümmert.
Ihre Rente hängt dann nicht mehr am Erfolg Ihrer Firma. Läuft es der GmbH später schlechter, bleibt Ihre Altersvorsorge trotzdem sicher.
Rechenbeispiel: Eine 45-jährige geschäftsführende Person plant bis 67 eine monatliche Zusatzrente von 4.000 €. Über eine korrekt konstruierte, kongruent rückgedeckte Direktzusage summieren sich die jährlichen Steuervorteile über die Laufzeit regelmäßig auf einen sechsstelligen Betrag – ohne dass privat Kapital aufgebracht werden muss. Vereinfachtes, anonymisiertes Modellbeispiel; konkrete Zahlen hängen von Vergütung, Alter, Bilanzkennzahlen und Rückdeckung ab.
„Die Pensionszusage stand seit Jahren wie ein Klotz in unserer Bilanz — beim Verkaufsgespräch war das immer der erste Knackpunkt. Nach der Auslagerung war die Bilanz sauber, und die Verhandlungen liefen deutlich entspannter.“
Klare Kriterien, dokumentierte Prüfung – keine Standardlösung von der Stange.
Ausgangspunkt ist eine große Bandbreite verfügbarer Positionen — ohne Denkverbote, ohne Hausmeinung.
Nach festen, nachvollziehbaren Kriterien wird laufend gefiltert — regelbasiert statt Bauchgefühl.
Übrig bleibt eine konzentrierte Auswahl, die dokumentiert und regelmäßig überprüft wird.
Eine bereinigte Bilanz macht Ihr Unternehmen für Käufer sichtbar attraktiver – DAMIT der Verkaufsprozess nicht an einer Altlast scheitert.
Eine ungelöste Pensionszusage wird schnell zum Streitpunkt zwischen den Generationen – DAMIT die Übergabe reibungslos gelingt, gehört sie vorher geklärt.
Wer die GmbH verlässt oder verkauft, will Klarheit über die eigene Altersvorsorge – DAMIT sie nicht am Erfolg der Firma hängt.
Wichtiger Hinweis: Die dargestellten Inhalte zur Auslagerung von Pensionszusagen sind allgemeiner Art und ersetzen keine individuelle steuerliche oder rechtliche Beratung. Beispielwerte sind illustrativ. Maßgeblich sind die jeweiligen Vertrags- und Vereinbarungsunterlagen sowie die Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.
Sie erhalten von Anfang an Einblick in jeden Schritt – Kosten, Ablauf und Zeitschiene, bevor Sie sich entscheiden.
Von der Erstberatung bis zur Umsetzung begleitet Sie ein fester Ansprechpartner – keine wechselnden Sachbearbeiter.
Jeder Schritt wird sauber dokumentiert und mit Ihrem Steuerberater abgestimmt – nachvollziehbar, nicht nur versprochen.
Weniger Zeitaufwand, weniger Verwaltungsaufwand, mehr Klarheit. Wir halten den Prozess so schlank wie möglich – für Sie und Ihren Steuerberater.
Die Analyse der bestehenden Zusage dauert meist 2–3 Wochen. Die vollständige Umsetzung liegt in der Regel bei 2–3 Monaten – abhängig davon, wie die Zusage ursprünglich gestaltet wurde.
Ja, ausdrücklich. Jede Restrukturierung wird mit Ihrem Steuerberater abgestimmt – er bleibt Ihre erste Anlaufstelle.
Je nach Modell werden sie steuerneutral aufgelöst oder schrittweise reduziert. Ziel ist eine sichtbar entlastete Bilanz.
Wir prüfen jede Rückdeckungsversicherung einzeln auf Kosten und Rendite. Je nach Ergebnis reicht die Spanne von Fortführung bis Kündigung.
Pensionsrückstellungen wirken auf der Passivseite wie Fremdkapital. Steuerlich werden sie nach § 6a EStG mit einem festen Rechnungszins von 6 % bewertet – im aktuellen Zinsumfeld unrealistisch niedrig. In der Handelsbilanz gilt ein marktnäherer Zins, die Rückstellung fällt dort meist deutlich höher aus. Diese Differenz senkt sichtbar die Eigenkapitalquote und kann die Kreditvergabe erschweren.
Nachfolger und Käufer scheuen Langlebigkeits- und Nachschussrisiken aus alten Zusagen. Eine bereinigte Bilanz macht das Unternehmen leichter übertragbar.
Vier Punkte entscheiden: Angemessenheit (Versorgung im Verhältnis zu Vergütung und betrieblicher Leistungsfähigkeit, sonst droht verdeckte Gewinnausschüttung), Erdienbarkeit (die Zusage muss innerhalb der Restdienstzeit erdienbar sein – Probezeit und Wartezeit sind die häufigste Fehlerquelle), Schriftform (die Zusage muss schriftlich, eindeutig und vor Beginn der Versorgung erfolgen – mündliche Nachbesserungen werden vom Finanzamt kassiert) und eine kongruente Rückdeckung, damit die Zusage auch eine Generation später noch erfüllt werden kann.
Die Pensionszusage (Direktzusage) wirkt unmittelbar in der Bilanz: Pensionsrückstellungen nach § 6a EStG mindern den Gewinn, verändern aber Eigenkapitalquote und Rating. Die Unterstützungskasse läuft dagegen über einen externen Träger und bleibt bilanzneutral – Beiträge sind voll als Betriebsausgabe abzugsfähig. Welcher Weg passt, hängt davon ab, wie stark sich die Versorgung auf Ihre Bilanz auswirken soll.
Nach einer erfolgreichen Auslagerung entfallen die wiederkehrenden Kosten für versicherungsmathematische Pensionsgutachten – da die Versorgungszusage die Bilanz vollständig verlässt, muss sie dort auch nicht mehr jährlich bewertet werden.
Wir prüfen Inhalt und Rendite jeder bestehenden Rückdeckungsversicherung einzeln. Auf Basis dieser Analyse ergeben sich individuelle Handlungsmöglichkeiten – von der Fortführung über die Übertragung bis zur Kündigung, je nachdem, was für Ihre Situation wirtschaftlich sinnvoll ist.
Wir arbeiten mit einem transparenten, individuell vereinbarten Honorar – nicht auf Produkt- oder Provisionsbasis. Die genauen Konditionen besprechen wir offen im Erstgespräch, bevor Sie sich entscheiden.
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